Offenbach ist anders?

Wer in Offenbach versucht, auch nur die einfachsten Bürgerrechte durchzusetzen, hat es oft schwer. Das gilt insbesondere für das Jobcenter MainArbeit und dessen selbstherrlichen Geschäftsführer Dr. Matthias Schulze-Böing.

Vor  einiger Zeit ging es durch die Presse: Die MainArbeit wurde vom Hessischen Datenschutzbeauftragten gerügt, weil sie verbotenerweise Personalausweise kopiert und zu den Akten nimmt bzw. Ausweise einscannt und in der elektronischen Akte speichert. Hessens oberster Datenschützer hatte dies schon länger beanstandet, war jedoch beim Geschäftsführer immer wieder auf taube Ohren gestoßen.

Nachdem die Bürgerrechtsinitiative „dieDatenschützer Rhein-Main“ und die Erwerbsloseninitiative „SGB2 Dialog“ jeweils eine offizielle Anfrage an den Datenschutzbeauftragten gerichtet hatten, sah dieser sich veranlasst, die Bundesregierung um eine Stellungnahme zu bitten.

Sowohl das Innenministerium als auch das Justizministerium bestätigten seine Auffassung und damit die Illegalität des Scannens/Kopierens.

Im Normalfall (in anderen Städten?) wäre damit die Sache geklärt gewesen und das Jobcenter hätte seine Praxis dem Rechtsstand angepasst. Nicht so in Offenbach.

Der SGB2 Dialog musste nämlich bei seinen  Behörden-Begleitungen feststellen, dass drei Wochen nach dem Gutachten des Datenschutzbeauftragten zumindest mit dem Kopieren munter fortgefahren wird und laut MainArbeit-Mitarbeiter die entsprechende Dienstanweisung noch in Kraft ist.

Der SGB2 Dialog fordert die MainArbeit auf, das Kopieren und Scannen sofort einzustellen, aus ihren Akten alle diesbezüglichen Kopien zu entfernen bzw. die gescannten Dokumente zu löschen und ihre „Kunden“ darüber zu informieren.

Denn sowohl  das Gesetz als auch die Bundesregierung als auch der Hessische Datenschutzbeauftragte sagen:

Personalausweise dürfen vom Jobcenter weder kopiert noch gescannt werden.
Auch nicht ein bisschen.
Auch nicht in Offenbach
, einer Stadt, die zwar in Hartz-IV-Angelegenheiten als Optionskommune ihr eigenes Süppchen kocht, aber zweifelsfrei auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland liegt und somit auch deren Gesetz untersteht.

Hartz-IV-Strafgerichtstermin in Offenbach – noch mehr Polizeistaat?

Aus der Frankfurter Gemeinen Zeitung:

http://kwassl.net/2015/05/06/donnerstag-7-mai-2015-hartz-iv-strafgerichts-prozesstermin-in-offenbach-noch-mehr-polizeistaat/

Kleine Scherzfrage zu Beginn des Textes: Was unterscheidet eine Militärdiktatur von einem Polizeistaat? Antwort: Bei der Militärdiktatur gibt es mehr Tote. Jetzt ganz im Ernst: Der Übergang zwischen Militärdiktatur und Polizeistaat ist durchaus fließend.

Polizeistaatliches Handeln geschieht nicht nur durch unmittelbare Polizeigewalt. Der Polizeistaat wirkt durch ein repressives Staatsregime, das die gesamte Exekutive, faktisch die staatliche Verwaltung durchzieht. Das Regime wirkt durch repressive Gesetze, durch die repressive (willkürliche) Interpretation (Justiz, insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit), Auslegung und Anwendung von Gesetzen sowie der Ignoranz gegenüber Rechtsgütern und Gesetzen, die einem obrigkeitsstaatlichen Handeln entgegen stehen.

In der lokalen Binnenperspektive kennen wir den Frankfurter Kessel (Blockupy 2013), es aber geht auch eine Stufe kleiner, wie das Fallbeispiel MainArbeit (Offenbach) aufzeigt:

Menschen, die ansonsten Hunger leiden müßten, sprachen in Begleitung von Beiständen beim Geschäftsführer Dr. Schulze Böing* des offenbacher Hartz-IV-Jobcenters, der MainArbeit, während der allgemeinen Gesprächszeiten vor. Die materiellen Sachlagen bei den Betroffenen waren eindeutig. Ihnen hätten Leistungen bewilligt und ausgezahlt werden müssen.

Eine kleine Gruppe aus zwei Personen, das sollen die sogenannten “Rädelsführer” sein – welch’ Diffamierung liegt schon in solchen Worten – ist der strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt. Dr. Schulze Böing erstattete Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Meine Lesart: Statt die Fälle in Ruhe weiter zu besprechen, wurden die Beistände durch die Strafanzeige kriminalisiert. Die Repression zeigt hier ganz klar in Richtung autoritärer Polizeistaat.

Gerichtstermin im Amtsgericht Offenbach, zu der auch der Geschäftsführer der MainArbeit als Zeuge geladen ist, die Verhandlung ist öffentlich:

Donnerstag, 7. Mai 2015, 13:00 Uhr

Raum 16-111
Amtsgericht Offenbach
Kaiserstraße 16 – 18
63065 Offenbach

Im Hinweisblatt zur Terminverhandlung heißt es:

Im konkreten Fall geht es darum, ob zwei sogenannte „Hartz-IV-Helfer“ – einer Mitglied des Vereins „SGB2 Dialog“ – den Frieden im Hause der MainArbeit gebrochen haben, weil sie anderen Menschen zur Auszahlung ihrer bereits bewilligten Leistungen verholfen und dazu auch das „Allerheiligste“ (das Büro des Geschäftsführers) aufgesucht haben.

Der Geschäftsführer der MainArbeit, Dr. Schulze-Böing, sorgte dafür, dass diese Hilfs-Tätigkeit mit einem Polizei-Einsatz, einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und einem Hausverbot für zwei der Helfer endete.

* Dr. Schulze-Böing ist einer der intellektuellen “Väter” bei der Einführung und Verbreitung des Workfare-Ansatzes in Deutschland.

Offenbaches Jobcenter-Chef vor Gericht geladen

Hartz → Hunger → Hilfe → Hausverbot

Straftat oder Wohltat durch Hartz-IV-Helfer?

Wie weit darf die Unterstützung von Leistungsberechtigten durch einen Beistand nach dem Sozialgesetzbuch gehen? Mit dieser Frage muss sich nun sogar ein Strafgericht beschäftigen.

Amtsgericht Offenbach                  Kaiserstraße 16 – 18                        63065 Offenbach

Donnerstag, 7. Mai 2015                 13:00                                                       Raum 16-111

Im konkreten Fall geht es darum, ob zwei sogenannte „Hartz-IV-Helfer“ – einer Mitglied des Vereins „SGB2 Dialog“ – den Frieden im Hause der MainArbeit gebrochen haben, weil sie anderen Menschen zur Auszahlung ihrer bereits bewilligten Leistungen verholfen und dazu auch das „Allerheiligste“ (das Büro des Geschäftsführers) aufgesucht haben.

Der Geschäftsführer der MainArbeit, Dr. Schulze-Böing, sorgte dafür, dass diese Hilfs-Tätigkeit mit einem Polizei-Einsatz, einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und einem Hausverbot für zwei der Helfer endete.

Laut Anklage haben sich die Beistände ein zweites Mal des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, als Sie die MainArbeit aufsuchten, um gegen den Erlass des Hausverbots Widerspruch einzulegen.

Dabei stand in dem entsprechenden Bescheid (unterschrieben vom Geschäftsführer) wörtlich:

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der MainArbeit Kommunales Jobcenter Offenbach, Domstraße 72, 63067 Offenbach a.M. einzulegen.

Dr. Schulze-Böing verweigerte die Annahme des Widerspruchs, rief abermals die Polizei, stellte einen zweiten Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und verlängerte das Hausverbot bis zum Ende des Jahres.

Der Presse erklärte er später, die Möglichkeit des mündlichen Widerspruchs sei nur Analphabeten vorbehalten.

Zur Gerichtsverhandlung ist er als Zeuge geladen.

Pikanterie am Rande: Zur Eröffnung des Prozesses am 22.05.2014 hatte die zuständige Richterin nicht die gesamte Öffentlichkeit zugelassen, weil der Saal zu klein sei. Eine Verlosung von Plätzen – wie beim NSU-Prozess – fand allerdings nicht statt.

Aktion AufRecht bestehen (Rhein-Main)

Der SGB2 Dialog beteiligt sich auch dieses Jahr an der Aktion „AufRecht bestehen (Rhein-Main)“.

Unter dem Motto „10 Jahre Hartz IV sind genug!“ feiern wir ein Straßenfest in der Fischerfeldstraße in Frankfurt, direkt zwischen der Agentur für Arbeit und der SPD-Geschäftsstelle.

Kommt also möglichst zahlreich
am: 16.04.2015
um: 10:30 – 14:00
zur: Fischerfeldstraße in Frankfurt/M.

Aufruf AufRecht bestehen (Kurzfassung)

Aufruf AufRecht bestehen (Langfassung)